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DSGVO-konforme Website: Technische Checkliste für KMU

Direkte Antwort: Technisch beginnt eine DSGVO-taugliche Website damit, dass nicht notwendige Dienste erst nach Einwilligung laden und Formulare Einwilligungen getrennt erfassen. Die rechtliche Bewertung gehört zu einer Anwältin oder einem Anwalt; diese Checkliste macht nur die technische Prüfung konkret.
Die technischen Prüfpunkte im Überblick
Viele kleine und mittlere Unternehmen fragen sich: Ist unsere Website DSGVO-konform? Die technische Antwort ist kein einmaliges Häkchen, sondern eine Reihe von Prüfungen. Diese Checkliste hilft, den Stand technisch festzuhalten, bevor eine Anwältin oder ein Anwalt die rechtliche Einordnung übernimmt.
Der Grundsatz lautet: erst Einwilligung, dann Skript. Was nicht technisch notwendig ist, sollte nicht laden, bevor jemand aktiv zugestimmt hat. Das betrifft Tracking, externe Schriftarten, Karten, eingebettete Videos und viele Werbedienste.
| Prüfpunkt | So prüfen Sie | Beleg |
|---|---|---|
| Netzwerk vor der Einwilligung | Seite in einem frischen Browserprofil laden, in den Entwicklerwerkzeugen die Netzwerkanfragen ansehen | Liste der Anfragen vor und nach der Zustimmung |
| Cookie-Hinweis | Hinweis öffnen, ablehnen, Auswahl speichern, Seite neu laden | Bildschirmfoto, Cookie-Liste aus dem Browser |
| Formulare | Testformular absenden und prüfen, ob Einwilligungen getrennt erfasst werden | Formular-Einstellungen, Test-E-Mail |
| Drittanbieter | Quelltext und Netzwerk nach Schriften, Karten, Videos und Analysediensten durchsuchen | Liste mit Domain und Zweck |
| Hosting und Auftragsverarbeitung | prüfen, ob mit jedem Anbieter ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung vorliegt | Vertrag je Anbieter |
| Löschwege | eine Löschanfrage an die eigene Website stellen und den Ablauf festhalten | Ablaufbeschreibung |
Ein hübscher Hinweis genügt nicht. Entscheidend ist, dass die Dienste technisch erst nach aktiver Zustimmung starten.
Typische technische Fehler
Solche Fehler entstehen selten aus Absicht, meist stecken kleine Details dahinter. Die folgenden Fälle sind Beispiele und keine Statistik:
- Tracking startet zu früh. Ein hypothetischer Händler bindet ein Analysewerkzeug ein, das schon beim Seitenaufruf lädt, bevor jemand zustimmen konnte.
- Drittdienste laden sofort. Schriften, Karten oder Videos sind fest im Quelltext eingebunden.
- Formulare bündeln Einwilligungen. Aus einer Kontaktanfrage wird automatisch eine Newsletter-Anmeldung, weil das Häkchen vorbelegt ist.
- Datenschutzerklärung und Technik passen nicht zusammen. Es stehen Dienste im Text, die nicht mehr laufen, oder es fehlen Dienste, die Daten verarbeiten.
- Ablehnen ist versteckt. Zustimmen geht mit einem Klick, für das Ablehnen braucht es mehrere. Das ist schlecht bedienbar und sollte juristisch geprüft werden.
Ablehnen so einfach wie Zustimmen
Prüfen Sie bei Ihrem Cookie-Hinweis diese technischen Punkte:
- Die Schaltfläche zum Ablehnen ist auf der ersten Ebene sichtbar.
- Nicht notwendige Cookies sind vor der Zustimmung wirklich blockiert und nicht nur ausgeblendet.
- Nach einer Ablehnung erscheint der Dialog nicht bei jedem Seitenaufruf neu.
- Die Entscheidung wird mit Zeitpunkt und Version des Hinweises gespeichert.
- Notwendige Cookies sind klar von Analyse- und Werbe-Cookies getrennt.
Diese Punkte sind eine technische Prüfung. Ob Ihre Gestaltung rechtlich ausreicht, beurteilt eine Anwältin oder ein Anwalt.
Was die DSGVO regelt
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU. Aus einer technischen Prüfung lässt sich keine Rechtslage ableiten. Wir prüfen bei ARCHİRENK die Umsetzung, nicht die rechtliche Zulässigkeit.
Der Bereich Recht und Datenschutz im Audit-Bericht
Wenn Sie Ihre Website prüfen lassen möchten, ist unser Audit-Bericht ein technischer Einstieg. „Recht und Datenschutz“ ist einer von sechs Bereichen. Wir arbeiten passiv und nur mit erlaubten Methoden: kein Penetrationstest, keine Code-Prüfung, keine Rechtsberatung.
Die Preise gelten ohne MwSt. und stehen in USD. Auf der Website sehen Sie den Euro-Betrag nach dem Kurs der Europäischen Zentralbank.
- S, 490 USD, 5 Arbeitstage: bis 10 Seiten oder ein App-Ablauf, Punktzahlen, Liste P0–P3, PDF und CSV, 30 Minuten Erläuterung, eine erneute Bewertung innerhalb von 30 Tagen
- M, 890 USD, 8 Arbeitstage: bis 30 Seiten, zusätzlich Vergleich mit zwei Mitbewerbern
- L, 1.690 USD, 12 Arbeitstage: bis 100 Seiten oder vier App-Abläufe als Stichprobe, zwei Sprachen
- Zusatz: zehn weitere Seiten für 150 USD
Der Bericht zeigt, ob Tracking vor der Zustimmung lädt, ob Formulare Einwilligungen trennen und ob die Datenschutzerklärung zu den eingebundenen Diensten passt. Die rechtliche Einordnung übernimmt Ihre Kanzlei.
Nach dem Audit: Korrekturen umsetzen
Ein Bericht hilft erst, wenn daraus Korrekturen werden. Im Angebot Fix und Betreuung setzen wir die technischen Punkte aus dem Audit um. Rechtstexte bleiben bei Ihrer Anwaltskanzlei. Wir kümmern uns um die Technik: Einwilligungshinweis korrekt einbinden, Skripte erst nach Zustimmung laden, Formulare trennen und Drittanbieter dokumentieren. Wer eine neue Website plant, sollte diese Punkte von Anfang an einplanen.
So gehen Sie die Prüfung in der Praxis an
Gehen Sie bei der ersten Prüfung in dieser Reihenfolge vor:
- Öffnen Sie Ihre Seite in einem frischen Browserprofil, ohne gespeicherte Cookies.
- Notieren Sie, welche Anfragen schon vor der Zustimmung an andere Anbieter gehen.
- Lehnen Sie im Cookie-Hinweis ab und prüfen Sie dann erneut.
- Senden Sie jedes Formular einmal als Test ab und halten Sie fest, welche Daten wohin gelangen.
- Gleichen Sie die Liste der Dienste mit Ihrer Datenschutzerklärung ab.
- Geben Sie die Ergebnisse Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt zur Bewertung.
Wiederholen Sie die Prüfung nach jeder größeren Änderung, etwa wenn ein neuer Dienst eingebunden wurde. Technische Änderungen können Einstellungen unbemerkt verändern.
Häufige Fragen
Ist diese Checkliste eine Rechtsberatung?
Nein. Checkliste und Audit-Bericht sind technische Prüfungen. Die rechtliche Bewertung gehört zu einer Anwältin oder einem Anwalt.
Muss ich alle Cookies blockieren, bis jemand zustimmt?
Technisch notwendige Cookies dürfen in der Regel weiterlaufen. Alles andere sollte bis zur aktiven Zustimmung blockiert bleiben. Ob Ihr Fall darunter fällt, klärt Ihre Kanzlei.
Reicht ein Hinweis mit nur einer Schaltfläche zum Zustimmen?
Technisch ist das keine saubere Lösung, denn Ablehnen sollte genauso einfach möglich sein. Die rechtliche Bewertung gehört zu einer Anwältin oder einem Anwalt.
Schreiben Sie die Datenschutzerklärung?
Nein. Wir prüfen technisch, ob sie zu den tatsächlich eingebundenen Diensten passt. Erstellung und Freigabe liegen bei Ihrer Kanzlei.
Was kostet die technische Prüfung?
Der Einstieg liegt bei 490 USD zzgl. MwSt. für bis zu 10 Seiten oder einen App-Ablauf. Die größeren Stufen kosten 890 und 1.690 USD zzgl. MwSt.
